Berufsbeistände dürfen nicht bloss über Ziele, Inhalte und Aufgaben motiviert werden

Patrick Fassbind fordert in seiner Masterarbeit 2012 dazu auf, die Rahmen­be­din­gun­gen der Arbeit von Sozial­ar­beitenden und Berufs­bei­ständen zu verbessern und ihnen für die beruflich heraus­fordernde Tätigkeit aus­reichend Zeit und Ressourcen ein­zu­räumen. Weiter – so der heutige Leiter der KESB Basel-Stadt – sind ihnen Arbeitshindernisse aus dem Weg zu räumen, geeignete Förderung und Unter­stützung anzubieten und Rücken­deckung zu leisten. Fassbind folgert, dass Sozial­arbeitende mit psycho-sozial exponierten Arbeits­tätig­keiten wie beispielsweise Berufsbeistände im Kindes- und Erwachsen­en­schutz nicht bloss über Ziele, Aufgaben und Inhalte motiviert werden dürfen. Denn diese Berufs­gruppe ist im Vergleich mit anderen akademischen Berufs­gruppen über­durch­schnitt­lich von berufs­bedingten Krank­heits­folgen betroffen, was sich in über­mässigen Fehl­zeiten, Arbeits­pro­duk­ti­vi­täts­ein­bussen, innere Kündigung und Fluktuationen auswirkt. Dies verursacht – so schildert Fassbind bereits 2012– exorbitante volks­wirt­schaftliche Kosten.

Kommentar von Marcel Borer

Patrick Fassbind, Leiter der Kindes- und Erwachsen­en­schutz­behörde Basel-Stadt, hat bei der Ernennung von Beiständen sicherzustellen, dass diese ausreichend Zeit haben, um die ihnen übertragenen Aufgaben zugunsten der be­troffenen Menschen gewissen­haft und fachlich korrekt wahr­zu­nehmen. Doch auf die Arbeits­situation der Berufs­beistands­personen im Amt für Bei­stand­schaften und Erwachsen­en­schutz (ABES) hat er nur indirekt Einfluss, denn dies unterliegt der Leitung von Sarah Thönen. Offen bleibt daher die Frage, ob sich im ABES die Arbeits­situation von Berufs­beistands­personen inzwischen verbessert hat und ob ihnen mehr Zeit für die Arbeit mit den ihnen anvertrauten Menschen zur Verfügung steht.
Da das ABES keine öffentlichen Zahlen über Fehl­zeiten, Fluktuation und Fall­belastung zur Verfügung stellt, kann zwangsläufig nur auf Vermutungen und Hören­sagen abgestützt werden. Sicher aber ist, dass Dossier­zahlen mit teil­weise über 100 Mandaten pro Voll­zeit­stelle nach wie vor deutlich über den Empfehlungen der Schweizerischen Vereinigung der Berufs­bei­ständinnen und Berufs­bei­stände (SVBB) liegen und die Fehl­zeiten beziehungs­weise die Fluktuation unter den Mitarbeitenden Anlass zu grosser Besorgnis geben. Unterbindet die Leiterin des ABES weiterhin, dass die Berufs­bei­stands­personen die An­nahme von neuen Fällen wegen fehlenden Kapazitäten ab­lehnen, so verstösst sie damit wissentlich gegen die ihr auferlegten gesetzlichen Fürsorgepflichten.

Literatur

  • Fassbind, Patrick (2012): Führung von Sozialarbeitenden.
    Unter besonderer Berücksichtigung von Sozialarbeitenden im Kindes- und Erwachsenenschutz und in der Sozialhilfe mit sozial-psychisch besonders exponierten Arbeitstätigkeiten.
    Verlag Edition Soziothek. Bern.
  • Ilmarinen, Juhani & Tempel, Jürgen (2002): Arbeitsfähigkeit 2010:
    Was können wir tun, damit Sie gesund bleiben?
    Hrsg.: Marianne Giesert, DGB Bildungswerk e.V. Düsseldorf. VSA-Verlag. Hamburg.