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VBBRB - Zu viele Kesb-Fälle: Beistände leiden an Burn-out
Beistandspersonen müssen je nach Auftrag ihre Zustimmung zu medizinischen Massnahmen erteilen, wobei sie die gesetzliche Kaskadenordnung (Art. 378 ZGB) und allfällige Vorsorgeaufträge bzw. Patientenverfügungen zu beachten haben. Die Universität Zürich, Harding-Zentrum für Risikomanagement, hat Entscheidungshilfen erarbeitet für:
- Lungenentzündung und Antibiotika bei fortgeschrittener Demenz
- Künstliche Flüssigkeitszufuhr bei fortgeschrittener Demenz
Auf der Webseite des VBBRB findest du in der Rubrik Bibliothek > News weitere aktuelle Hinweise zur Arbeit von Beistandspersonen.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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