Newsletter
VBBRB unterstützt Fachbeiständin bei Beschwerde gegen rechtswidrige Honorardeckelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe am VBBRB-Geschehen-Interessierte
Die KESB setzte in einem Beschluss eine betragsmässige Obergrenze für die Entschädigung der eingesetzten Fachbeiständin fest. Diese Obergrenze war nicht das Ergebnis einer Einzelfallprüfung durch die KESB, sondern geht auf eine Vorgabe eines Gemeinderats zurück, der sich gegenüber der KESB für eine generelle Kostenbegrenzung eingesetzt hatte. Doch die Rechtslage ist klar. Das ZGB weist die Kompetenz zur Festsetzung der Entschädigung ausschliesslich der KESB zu (Art. [nbsp]415 ZGB). Eine Gemeindebehörde hat in diesem Bereich keine Entscheidungsbefugnis — weder gegenüber der Beistandsperson noch gegenüber der KESB. Das Gesetz kennt keine Obergrenze für den entschädigungsfähigen Aufwand, weil der Mandatsaufwand vom individuellen Schutz- und Hilfebedarf der verbeiständeten Person abhängt und nicht im Voraus pauschaliert werden kann.
Der VBBRB hat die Fachbeiständin bei der Ausarbeitung der Beschwerde unterstützt. Die Eingabe stützt sich auf die einschlägigen ZGB-Bestimmungen, das kantonale Einführungsgesetz sowie auf anerkannte Fachstandards — darunter die KOKES-Empfehlungen 2021 und empirische Erkenntnisse aus vergleichbaren Betreuungssystemen. Über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens werden wir berichten.
Kennst Du ähnliche Fälle — sei es, dass Gemeinden Druck auf KESB ausüben, sei es, dass Entschädigungsobergrenzen ohne gesetzliche Grundlage verfügt werden? Melde Dich beim Vorstand. Der VBBRB wertet solche Rückmeldungen aus und prüft gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf auf Verbandsebene.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Präsident VBBRB
---
Du erhältst dieses E-Mail als Mitglied des VBBRB oder als eine an der Verbandstätigkeit interessierte Person. Falls die Zustellung des Newsletters nicht mehr gewünscht ist, kann er hier abbestellt werden.
Tu recevras ce courriel en tant que membre de la VBBRB ou en tant que personne intéressée par les activités de l'association. Si tu ne souhaites plus recevoir la newsletter, tu peux te désinscrire ici.
