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VBBRB - Umfrageergebnisse zeigen Wirkung beim Dachverband
Die vom SVBB-ASCP am 11. April 2018 an der ausserordentlichen Mitgliederversammlung in Olten vorgeschlagene «Statutenänderung» gab unter den zwanzig anwesenden Stimmberechtigten ausgiebig Anlass zur Diskussion. Zur Sprache gebracht wurden u.a. die im Antrag des schweizerischen Dachverbandes enthaltende Öffnung für Unternehmen ohne eigene Erfahrung in der Tätigkeit als Berufsbeiständin bzw. Berufsbeistand, die Verwässerung des Berufsbildes sowie statuarische Unklarheiten bezüglich der Aufnahmekriterien und Bemessung der Mitgliederbeiträge für Unternehmungen.
Um die Statutenänderung angesichts der kritischen Voten mehrheitsfähig zu machen, ergänzte der Präsident Ignaz Heim ad hoc die Aufnahmekriterien für Unternehmen mit den Zusatz: «Es sind in Zukunft unternehmerisch agierende Personen und Organisationen als Mitglied zugelassen, jedoch nur, wenn sie im Rahmen des gesetzlichen KES Mandate führen». Dasselbe soll laut Heim explizit auch für Einzelmitglieder gelten: «Fachpersonen, die nicht mandatsführend sind aber die Berufsbeistände fachlich unterstützen, ist die Mitgliedschaft verwehrt. Mitglieder der KESB sind als Einzelmitglied zugelassen.»
Die Mitglieder haben in der Folge der Statutenänderung mit 13 gegen 7 Stimmen zugestimmt. In einer zweiten Abstimmung wurde der Vorstand von den Mitgliedern dann einstimmig damit beauftragt, die Statuten einer Gesamtrevision zu unterziehen und bestehende Unklarheiten auszuräumen.
Am Rande zu Irritation geführt hatte, dass Heim den längst vorgelegten Antrag des VBBRB erst gar nicht zur Abstimmung vorgelegen wollte mit der Begründung, die Regionalverbände hätten weder ein eigenes Antrags- noch ein eigenes Stimmrecht. Erfreulicherweise hat ein Mitglied aus der Patsche geholfen und das Traktandenbegehren stellvertretend eingebracht. Heim formulierte den VBBRB-Antrag kurzerhand in ein Rückweisungsbegehren zur Statutenänderung um, welches in Anbetracht der von ihm selber vorgeschlagenen Statutenänderung jedoch keine Mehrheit fand.
Der VBBRB ist erfreut, dass die SVBB-ASCP-Mitglieder offenbar dem Meinungsergebnis aus der von ihm lancierten Umfrage Rechnung getragen haben. Deren Antworten zeigten kein Verständnis für die Öffnung des Dachverbandes für Nicht-Berufsbeistandspersonen. Selbst die Idee der Aufnahme von Fachleuten ohne eigene Mandate aus der KESB fand hier keine Zustimmung und gar überdeutlich verworfen wurde die Aufnahme von Dienstleistenden und privaten Unternehmungen aus dem Helfer- sowie Fort- und Weiterbildungsbereich. Eine Mehrheit in der Umfrage fand einzig und alleine die Mitgliedschaft von Berufsbeistandspersonen mit eigener Mandatserfahrung.
Der Regionalverband wird die weitere Entwicklung auf nationaler Ebene interessiert verfolgen und sich im Zusammenhang mit dem von der ausserordentlich SVBB-ASCP-Mitgliederversammlung für die Öffentlichkeitsarbeit 2018 mit der Firma Stöhlker AG bewilligten Budget in der Höhe von 54'000 Franken dafür einsetzen, dass die Regionalverbände aktiv in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden und als mit dem SVBB-ASCP assoziierte Verbände ein Antrags- und Stimmrecht erhalten.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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