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VBBRB - Neuerungen bei den Ergänzungsleistungen für 2021
Am 1. Januar 2021 ist die vierte grosse Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände und was gilt es neu zu beachten?
Auf der Webseite befindet sich auch eine druckbare Zusammenstellung als PDF im A4-Format zum Aufhängen an der Pinnwand.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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