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VBBRB - Familienzulagen direkt an Sorgeberechtigte
Familienzulagen müssen direkt an den sorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden, wenn der Zahlungspflichtige diese nicht von sich aus weiterleitet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Im konkreten Fall war ein Basler Vater von zwei Kindern der Ansicht, dass die Mutter die Gelder nicht für deren Bedürfnisse verwende. Das Basler Sozialversicherungsgericht hiess eine Beschwerde des Vaters gut. Das Bundesgericht setzte das Basler Urteil nun aber ausser Kraft. (Quelle: SDA/BaZ vom 12.01.2018)
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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