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VBBRB - Ethikforum: Entscheidungen über lebensverlängernde Massnahmen
Am 6. September 2016, 19:30 Uhr, findet im Adullam unter der Leitung von Pfr. Dr. theol. Luzius Müller, Koordinator der Ethikkommission am Bethesda, ein Expertenworkshop zum Thema "Wer kann über den Reanimationsstatus eines Patienten entscheiden?" statt.
Zur Einführung in das Thema gibt es drei Inputreferate:
- Dr. jur. Patrizia Schmid, Mitglied der Ethikkommission am Bethesda
- Marie-Louise Yasikoff Strub, Oberärztin Adullam Spital Riehen
- Dr. jur. Patrick Fassbind, Advokat, MPA, Kindes und Erwachsenenschutzbehörde
Anschliessend wir im Expertenworkshop folgenden Fragen nachgegangen:
- Wie ist mit der Situation umzugehen, wenn diese Entscheidung durch eine Stellvertretungsperson (z.B. medizinischer Beistand) zu fällen ist, die nichts über den konkreten Patientenwillen weiss, weil sie den Patienten zum Beispiel erst nach dem Verlust der Urteilsfähigkeit kennen gelernt hat, von einer Person also, die vorgängig keine unmittelbaren Informationen zur Eruierung des mutmasslichen Willens des Patienten einholen konnte?
- Dürfen ernannte oder gesetzliche Stellvertretungsperson für Patienten Vorabverfügungen über medizinische Behandlungen (z.B. über den Reanimationsstatus) treffen oder sind sie erst im konkreten Auftretensfall für die Entscheidung zuständig?
Im Anschluss an das Ethikforum sind alle Anwesenden zu einem Apéro eingeladen.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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