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VBBRB - Bericht zur Mitgliederversammlung vom 25. April 2016
An der Mitgliederversammlung vom 25. April 2016 wurde Thomas Affolter (Vizepräsident) aus dem Vorstand verabschiedet und sein engagiertes, sachkundiges Engagement für den VBBRB herzlich verdankt. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder Ursula Metzger (Präsidentin), Claudia von Tobel-Kaeser (Kassiererin) und Marcel Borer (Sekretär) wurden einstimmig in ihr Amt wiedergewählt. Von den Stimmberechtigten per Akklamation neu in den Vorstand gewählt wurden zudem die in Baselland als Berufsbeistand tätigen Mitglieder Danielle Sonderegger und Simon Sayer.
Nach dem kurzen formellen Teil – alle Anträge des Vorstandes wurden einstimmig gutgeheissen – entwickelte sich unter den Anwesenden ein angeregtes Gespräch. Dabei wurde berichtet, dass KESB-Mitglieder immer wieder höchst unterschiedliche Vorstellungen über die Handlungsmöglichkeiten der Berufsbeistände äussern, was mit unrealistische Erwartungen verbunden auf beiden Seiten zu Frustrationen führt. Als positives und nachahmenswertes Beispiel schilderte eine Beiständin den monatlichen Austausch zwischen der KESB und den Berufsbeiständen in ihrer Region, welcher sich ihrer Erfahrung nach hilfreich auf die Arbeit mit den Klienten auswirkt.
Anlass zur Sorge gaben der anhaltend hohe Spardruck auf das Sozialwesen und der Formalismus zu Lasten des persönlichen Kontakts mit den Klienten und dem primären Ziel der Sozialarbeit: «Hilfe zur Selbsthilfe». Die Anwesenden verwehrten sich dagegen, dass die gestiegenen Kosten im Kindes- und Erwachsenenschutz dazu missbraucht werden, den schutz- und hilfebedürftigen Klienten sog. «kostendeckende Gebühren» abzuverlangen. Die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist Staatsaufgabe und deshalb über Steuern einkommensabhängig und damit «sozialgerecht» zu finanzieren, so deren Haltung.
Ebenfalls unter den BeiständInnen für Gesprächsstoff sorgten die tiefen Werte in der VBBRB-Umfrage 2015 und 2016. Persönlichen Berichten nach ist die personelle Situation auf einzelnen Berufsbeistandschaften durchaus als prekär einzuschätzen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die hohe Arbeitsbelastung zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen und einer erhöhten Personalfluktuation beiträgt. Aus dem Kanton Baselland kam zudem der Hinweis auf unterschiedliche Entlöhnungen von Berufsbeiständen je nach Gemeinde bzw. Gemeindeverbund. Für eine einheitliche Orientierung als schwierig erweisen sich zudem die regional unterschiedlichen Strukturen im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie der Umstand, dass es im Einreihungsplan des Kantons Baselland keine Funktion «Berufsbeistand» gibt. Um ein mehrjähriges Bild über die Einschätzung der Berufsbeistände zu ihrer eigenen Arbeitssituation zu erhalten soll die VBBRB-Umfrage 2017 fortgesetzt werden.
Mit besten Grüssen
Marcel Borer, Sekretär VBBRB
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