Zürich: Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton

Eine gute Zusammen­arbeit unter den haupt­be­teiligten staatlichen Akteuren, ins­be­sonders zwischen den Gemeinden und den Kindes- und Erwachsenen­schutz­behörden (KESB) ist ein wesentliches Element für eine erfolgreiche Um­setzung des Kindes- und Erwachsenen­schutz­rechts. Gerade zwischen dem Sozial­hilfe­recht, das in der Zuständig­keit der Gemeinden liegt, und dem Kindes- und Erwachsenen­schutz­recht bestehen zahl­reiche Berührungs­punkte.

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