Zürich: Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton
Eine gute Zusammenarbeit unter den hauptbeteiligten staatlichen Akteuren, insbesonders zwischen den Gemeinden und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist ein wesentliches Element für eine erfolgreiche Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Gerade zwischen dem Sozialhilferecht, das in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, und dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bestehen zahlreiche Berührungspunkte.