Weniger PK-Rente für Berufsbeiständ*innen in Basel
Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) senkt per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2.25 auf 1.75 Prozent. Zwei Jahre später per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent gesenkt. Die Auswirkungen für die Versicherten werden mit der Einführung neuer Umwandlungssatz-Modelle und weiterer Massnahmen sowie Übergangslösungen abgefedert.
Egal, welches der fünf Umwandlungssatz-Modelle von den jeweiligen Vorsorgekommissionen gewählt wird, werden sich die Aktivversicherten, die jünger als 58 Jahre alt sind, bei gleichem Alterskapital mit einer rund 1 Prozent geringeren Altersrente abfinden müssen.
Als eine der Abfederungsmassnahmen führt der Verwaltungsrat (per 1. Januar 2024) fünf Umwandlungssatz-Modelle ein, die von den Vorsorgekommissionen der 67 angeschlossenen Vorsorgewerke gewählt und entsprechend finanziert werden müssen. Darunter findet sich ein Splittingmodell, das keine Renteneinbusse auf dem Sparguthaben unter 500'000 Franken vorsieht. Lediglich der darüber liegende Anteil wird dann mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet. Mit dieser Möglichkeit sollen die tieferen Einkommen geschont werden.
Gemäss Medienmitteilung der PKBS vom 24. Juni 2021 handelt es sich hierbei um ein «sozialpolitisch motiviertes» Modell, mit welchem die Renten für viele Versicherte unverändert bleiben sollen.
Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird - gemäss Mitteilung der PKBS - die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hätten. Im Weiteren bleibt die Überbrückungsrente im Vorsorgeangebot bestehen, sofern eine solche im Vorsorgeplan des entsprechen den Vorsorgewerks vorgesehen ist.