Vorzeitige Pensionierung nach Baselstädtischem Personalrecht

Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV)

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung besteht ab Alter 58, wobei diese Grenze nach dem alten als auch nach dem neuen Recht mit dem ordentlichen Rücktrittsalter 65 Gültigkeit hat.

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Ein Bericht vom Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV in der ZV-Info März 2017

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