VBBRB - Beschwerden gegen Berufsbeistände
Wenn schon, dann richtig
Vielen Beistandspersonen ist kaum bewusst, dass ihnen mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz bei Beschwerden eine gute rechtliche Position zukommt. So ist es laut Bundesrecht nicht mehr zulässig, Beschwerden – sozusagen unter dem Deckmantel einer Reklamation – zunächst durch eine Verwaltungs- bzw. Anstellungsbehörde zu beurteilen und erst danach durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Die Integrität von Beiständen ist damit in einem formellen Beschwerdeverfahren im Vergleich zu den von einer Anstellungsbehörde behandelten Reklamationen deutlich besser gewahrt, da in Ersterem für eine «unabhängige Sachverhaltsermittlung» gesorgt ist