Staatshaftung und Regress – offene Weiterbildung vom 10. Dezember 2026 in Liestal
von Marcel Borer
Worum es geht
Das Schreiben einer KESB vom August dieses Jahres zu einer angeblich neuen Praxis der «Zürich»-Versicherung hat viele Beistandspersonen verunsichert. Der Verband hat daraufhin bei der Behörde, beim Versicherer und bei Fachpersonen nachgefragt. Das Ergebnis ist in Teilen beruhigend und in Teilen aufschlussreicher, als die Ausgangsfrage vermuten liess.
Nach heutigem Kenntnisstand sind praktisch keine Fälle bekannt, in denen auf eine Beistandsperson tatsächlich Rückgriff genommen wurde. Zugleich zeigt sich, dass die rechtliche Ausgangslage von Kanton zu Kanton erheblich abweicht – und dass gewerbsmässig tätige Beistandspersonen mancherorts strenger behandelt werden als private.
Inhalt des Fachinputs
- Was im Aussenverhältnis gilt: Staatshaftung nach Art. 454 ZGB und weshalb der Gesetzgeber die persönliche Haftung bewusst abgeschafft hat
- Rückgriff: Wer kann unter welchen Voraussetzungen auf wen zurückgreifen – und weshalb die Antwort im kantonalen Recht steht, nicht im ZGB
- Die zweite Stufe: Was geschieht, wenn der Kanton auf die Gemeinde zurückgreift
- Die Rolle des Haftpflichtversicherers – und was er gegenüber Beistandspersonen nicht darf
- Nicht nur Staatshaftung: strafrechtliche und disziplinarische Verantwortlichkeit
- Auswahl und Instruktion durch die KESB als Kehrseite jeder Regressfrage (Art. 400 ZGB)
- Berufshaftpflicht: worauf beim eigenen Versicherungsschutz zu achten ist
- Was sich bei der Mandatsübernahme und im Mandatsverlauf konkret tun lässt
Im Anschluss folgt eine offene Diskussionsrunde. Sie dient ausdrücklich auch dazu, Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen – anonymisiert und ohne Namensnennung.
Für wen
Für Fach- und Berufsbeistandspersonen, unabhängig von Rechtsform und Anstellungsverhältnis, sowie für Mitarbeitende von Behörden und Diensten, die mit diesen Fragen zu tun haben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Programm
| 13:30 – 14:00 | Ankommen und Netzwerken |
| 14:00 – 14:30 | Mitgliederversammlung VBBRB (für Mitglieder) |
| 14:35 – 15:55 | Fachinput Staatshaftung und Haftpflicht, anschliessend offene Diskussionsrunde |
| ab 16:00 | Geselliger Apéro und Austausch |
Datum: Donnerstag, 10. Dezember 2026
Ort: Restaurant Farnsburg, Rheinstrasse 4, 4410 Liestal – fünf Gehminuten vom Bahnhof
Kosten: keine, inklusive Apéro
Anmeldung
Anmeldung bis 2. Dezember 2026 an verband@vbbrb.ch, mit Angabe von Name, Organisation und ob Sie am Apéro teilnehmen. Die Platzzahl ist beschränkt.
Wer nicht teilnehmen kann, aber eine Erfahrung mit einer Rückgriffsandrohung, einer Regressforderung oder mit der Berufshaftpflichtdeckung beisteuern möchte, meldet sich ebenfalls an diese Adresse. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich anonymisiert ausgewertet.
Marcel Borer, Präsident VBBRB