Neues Kindesunterhaltsrecht ab Januar 2017

Bern. Kinder unverheirateter Eltern haben künftig beim Unterhalt dieselben Rechte wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die ent­sprechende Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflichten sowie die Verordnung über die Inkassohilfe werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

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Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 04.11.2015

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