Mandatsverantwortung des Beistandes versus Vorgaben der Organisation

Will die Berufsbeiständin sicherstellen, dass sie nicht per Ende des Arbeitsverhältnisses für alle ihre Mandate einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung ablegen muss (was sie praktisch gar nie kann), dann hat sie der KESB entsprechend Antrag zu stellen. Die Amtsleitung ist diesbezüglich nicht zuständig, stellt sich aber mit Vorteil hinter die Mitarbeiterin, weil sie die Organisationsverantwortung trägt.

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Aus der Beratungspraxis der SVBB-ASCP
von Kurt Affolter-Fringeli

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