Gute Sache
Der Entscheid des Appellationsgerichtes ist ungerecht und unverständlich.
Es wird unnötig auf die Masterstufe fokussiert. In der KESB (Abklärungen) oder der Berufsbeistanschaft sind Sozialarbeiter*innen gleich oder besser zu entlöhnen als Jurist*innen, weil besser qualifiziert.
Das Urteil stellt die Unbefangenheit der Entscheidungsträger in Frage. Mit einem anderen Urteil müssten Sie eingestehen, dass ein juristischer Rechtsgelehrter nicht das Mass alles Wissens ist. Denn es zeigt sich in der Praxis, dass juristische Berufsbeistände gegenüber Mitarbeitenden mit einem tertiären Bildungsabschluss in sozialer Arbeit oft ein erhebliches Defizit in sozialarbeiterischen Fähigkeiten aufweisen. Diese Lücke wird trotz Abschluss eines Jurastudiums nicht geschlossen.
Der Beruf "Berufsbeistand" ist keine Ausbildung für sich. Berufsbeistände können aus verschiedenen Disziplinen rekrutiert werden. Letztlich machen alle Berufsbeistände die gleiche Arbeit mit der gleichen Verantwortung, unabhängig der Ausbildung. Es ist deshalb für mich nicht einzusehen, weshalb nicht auch der gleiche Lohn bezahlt werden soll. Es gibt auch Banker, die Berufsbeistand sind und auch dort ist nicht einzusehen, weshalb diese mehr verdienen sollten.
Das Berufsbild Berufsbeistand/-beiständin basiert auf einer sozialarbeiterischen Ausbildung. Wenn sich ein Jurist/eine Juristin auf einen solche Stelle bewirbt, macht er/sie dies im vollen Bewusstsein, dass die Lohneinstufung entsprechend vorgenommen wird, Unterschiede sind absolut stossend. Massgebend muss die Erfordernis für den Job und nicht der mitgebrachte Bildungsrucksack sein. Innerhalb der Lohnstufe besteht ein gewisser Spielraum, mit welchem die Berufserfahrung und allfälliges spezielles Fachwissen (z.B. Jura, Finanzen, Psychologie etc.) abgebildet werden kann.
In vielen internen Sitzungen (Fallbesprechung, Intervision, Supervision) werden sehr oft rechtliche Probleme angesprochen; ganz im Gegensatz zu sozialarbeiterischen; von diesen wird (auch von den Juristen) erwartet, dass die Methodiken geläufig sind und mögliche Lösungswege bekannt. Bei rechtlichen Fragen hat meist der Jurist die möglichen Lösungen zu präsentieren. An ihn werden auch bezüglich Verantwortlichkeiten im juristischen Handeln selbstverständlich viel höhere Erwartungen gestellt, es wird mit unterschiedlichen Ellen gemessen. Die reine Ausbildung zum Juristen, Praktika nicht eingerechnet, dauert einiges länger, die intellektuellen Anforderungen sind anspruchsvoller (sehr hohe Studienabbruch-Quote in ersten Jahren). Falls der Jurist somit als Berufsbeistand die juristisch anspruchsvollen Aufgaben wahrnehmen soll, darf und soll er meiner Ansicht nach auch höher entlöhnt werden.
Für den Anteil wo Juristinnen intern der ABES Rechtsgschäfte begleiten oder in Delegation übernehmen, würde es meiner Meinung nach die Juristenlohnklasse rechtfertigen. Für das Führen von Mandaten sehe ich aber die höhere Lohnklasse bei Juristinnen und Juristen nicht als gerechtfertigt.
Oftmals kann ich meinen Methodenkoffer aus der Sozialen Arbeit, der überaus wertvoll ist, kaum Ausschöpfen. Die Finanzen, die Steuern, Sozialversicherungen ect. nehmen einen grossen Teil in der täglichen Arbeit ein.
Die Studienzeit für Sozialarbeit ink. Zusatzqualifikationen und Erfahrung dauert eben so lang wenn nicht gar länger als diejenige für die Jurisprudenz. Verantwortung tragen beide Berufsgruppen in diesem Bereich. Dass die Vertreter der Zunft der Sozialarbeiteenden die Verfügungen nicht unterschreiben sondern die Vertretenden der Jurisprudenz ist vom Gestetz her vorgegeben. Die Entscheidungsfindung hat in Abstimmung aller Apsekte und verschiedener Fachrichtungen stattzufinden. Da ist keine Richtung mehr wert als die andere.
Auch branchenfremde Beistände sollten in die gleiche Lohnklasse wie Sozialarbeiter oder Juristen eingestuft werden. Haben ja auch erhebliches Wissen und Weiterbildungen in spezifischen Fachgebieten, z.B. Vermögensverwaltung/Immobilienverwaltung etc.
Wenn die Aufgaben von Beiständen /Juristen deutlich abweicht und komplexe Geschäfte - Immobiliengeschäfte, Handelsgeschäfte, ggf. mit Gerichtswegen oder umfangreiche Auslandsgeschäfte beinhalten, dann wäre eine andere Entlohnung angemessen. Dann ist spezifisch Juristisches Fachwissen gefragt, was deutlich von der Sozialarbeit abweicht. Ansonsten finde ich, sollte es die gleiche Lohnklasse sein, natürlich mit der Abstufung zur Berufserfahrung.
Ich finde nicht, dass es ein Kampf sein soll. Jedes Fachwissen hat seine Vor- und Nachteile. Und nicht jeder Jurist / jede Juristin handelt gleich, ebenso wenig, wie Sozialarbeitende gleich "sozial" handeln. Aus meiner Sicht versteht 'man' auch Sozialarbeit unterschiedlich, die einen sind lieber am Schreibtisch, die anderen bei den Menschen. Fachwissen sollte sich ergänzen, und nicht unterschiedlich belohnt werden.
Soziale Arbeit hat einen ganz anderen Background als Juristen. SA denkt systemisch und alltagsorientiert und hat 4 Mandate: Klient, Gesellschaft, Politik und Berufskodex. Die Juristen denken, was gesetzlich passt und nicht systemisch oder alltagsorientiert. Die Klienten haben zu 90% Probleme in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Arbeit, Soziales und Familie etc., welche von den Juristen nicht behandelt werden können, da sie diesbezüglich auch kein Fachwissen haben (Theorien der SA, Methoden). Die SA ist immer reflektiert. Die Reflexion wird im Studium erlernt und immer wieder weiter entwickelt. Es gibt kein ZGB für die Fallführung als SA, sondern theoretisch, wissenschaftlich fundiertes Wissen gekoppelt mit Nicht-Standardisierbarkeit.