27.11.2016 22:00
Bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer mit langer Dienstzeit besteht eine erhöhte Fürsorgepflicht.
Fürsorgepflicht bei älteren Mitarbeitenden
Verfasser: Lic. iur. Thomas M. Meyer, RechtsanwaltPubliziert in : Sonntagszeitung: 27.11.2017, Seite 45
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