Die Rolle des Erziehungsbeistandes bei der Finanzierung ausserbehördlicher Kindesplatzierungen

Pflegeverträge müssen sowohl aus rechtlichen als auch aus methodischen Gründen von den Vertragsparteien unterzeichnet werden. Vertragsparteien sind neben dem Pflegeplatz entweder die Eltern, nach Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts die KESB und bei Vormundschaft der Vormund/die Vormundin. Die Unterschrift eines Erziehungsbeistandes gehört nicht unter einen Pflegevertrag. Eine allfällige Kosten­gut­sprache der Sozialhilfe ergeht in Form einer entsprechenden behördlichen Anord­nung.

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Aus der Beratungspraxis der SVBB-ASCP
von Kurt Affolter-Fringeli

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