Betroffene halten Kesb-Beistände oft für untätig, unerreichbar und überlastet

Über 1100 Fälle begutachtete die Universität Freiburg im Auftrag der unabhängigen Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha) im vergangenen Jahr. So viele Personen erbaten 2018 bei der Kescha um unabhängiger Beratung. Gemessen an der absoluten Zahl der Massnahmen, die von den Kesb ausgesprochen werden, ist diese Zahl allerdings gering. Für das Jahr 2017 (neuere Zahlen liegen nicht vor) weist die Statistik insgesamt über 130 000 Kindes- und Erwachsenen-Schutzmassnahmen aus.

Dennoch ist die Auswertung der Kescha-Fälle interessant: Sie zeigt, dass es im Bereich des Erwachsenenschutzrechts in über drei Vierteln der Fälle (77,8 Prozent) um Konflikte mit Beiständen geht, die im Auftrag der Behörden tätig sind. Zahlreiche Anrufer beklagen sich, dass die Entscheide, Verfahrensschritte oder Handlungen des Beistandes schwer verständlich waren und nicht genügend erklärt wurden, wobei hier keine oder eine ungenügende mündliche Erklärung der häufigste Fall war. Andere sind unzufrieden mit der Leistung des Beistandes. Dabei gehe es oft um sehr komplexe und äusserst vertrackte Fälle, die nicht nur die Behörden und die Beistände forderten, sondern auch die Betroffenen sehr belasteten.

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25.01.2019, 12:29 Uhr / Daniel Gerny, NZZ

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