Besuchsrecht im Kindesschutz hat Grenzen

Irene Huber Bohnet, Expertin für häusliche Gewalt beim Eidgenössischen Gleichstellungsbüro

Beeinträchtigt häusliche Gewalt zwischen Eltern auch das Wohl der Kinder? Kinder leiden auch dann massiv, wenn sie nicht direkt in die Gewalt­hand­lungen involviert werden. Allein das Aufwachsen in einem Klima von Gewalt und Angst kann ihr Befinden und ihre Entwicklung stark be­ein­trächtigen. Dies wird bei Entscheiden zum Besuchsrecht noch zu wenig berücksichtigt. So werden auch vielversprechende Massnahmen kaum angeordnet, etwa die Verpflichtung des gewalttätigen Elternteils, ein Therapie­programm zu besuchen.

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Text: Barbara Lukesch Bilder: Sophie Stieger | MM 09.04.2018, Seite 13

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