Besuchsrecht im Kindesschutz hat Grenzen
Irene Huber Bohnet, Expertin für häusliche Gewalt beim Eidgenössischen Gleichstellungsbüro
Beeinträchtigt häusliche Gewalt zwischen Eltern auch das Wohl der Kinder? Kinder leiden auch dann massiv, wenn sie nicht direkt in die Gewalthandlungen involviert werden. Allein das Aufwachsen in einem Klima von Gewalt und Angst kann ihr Befinden und ihre Entwicklung stark beeinträchtigen. Dies wird bei Entscheiden zum Besuchsrecht noch zu wenig berücksichtigt. So werden auch vielversprechende Massnahmen kaum angeordnet, etwa die Verpflichtung des gewalttätigen Elternteils, ein Therapieprogramm zu besuchen.