Behörde wollte Neunjährige in Heim platzieren

«Gäll, hüt kömme sii mi nid go hole»

«Das Kindswohl gilt als gefährdet bei Vernachlässigung, körperlicher oder psychischer Misshandlung oder sexuellem Missbrauch.» So deklariert die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ihre Legitimation, als staatlicher Apparat in familiäre Verhältnisse eingreifen zu dürfen. Im Fall von Melanie Huber* war keine dieser Voraussetzungen nachweislich erfüllt. Da waren eine fürsorgliche Sozialpädagogin und ihre wohlerzogene Tochter. Trotzdem versuchte die Kesb Basel-Stadt unter der Leitung von Patrick Fassbind, das Kind in ein Heim zu stecken.

Schiffbruch auf Neulandsuche

Die Kesb Basel-Stadt wollte ein Exempel statuieren. Leiter Patrick Fassbind begründet es so: «Bundesgerichtliche Rechtsprechung unter der neuen gesetzlichen Ägide gibt es kaum, weshalb es an den kantonalen Entscheidbehörden liegt, eine Praxis dazu zu entwickeln. Hier wird also Neuland betreten.» Es werde letztlich am Bundesgericht sein zu entscheiden, wie sich die erhöhte väterliche Verantwortung im Hinblick auf das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen auf die Entscheid- und Vollzugspraxis der Kindesschutzbehörden und Gerichte auswirken wird.

*Name geändert

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Daniel Wahl | BaZ 03. April 2019

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