Baselstädtisches Personalrecht: die vorzeitige Pensionierung

Das kantonale Personalrecht sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor Er­reichen des ordentlichen Pensionsalters vor, welches seit dem 1. Januar 2016 65 Jahre be­trägt. Frühestens kann die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 58 erfolgen.

Baselstädtisches Personalrecht: die vorzeitige Pensionierung
Von Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV

Zurück