Baselstädtisches Personalrecht: die vorzeitige Pensionierung
Das kantonale Personalrecht sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters vor, welches seit dem 1. Januar 2016 65 Jahre beträgt. Frühestens kann die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 58 erfolgen.
Baselstädtisches Personalrecht: die vorzeitige Pensionierung
Von Dr. Georg Schürmann, Sekretär BAV