Ausschaffungsinitiative hat drastische Konsequenzen für Sozialarbeitende und Betroffene

Durch die neuen Gesetzesbestimmungen werden auch die Sozialarbeitenden in ihren Aufgabenbereichen tangiert. Ein Verschweigen (Bsp. unvollständige Angaben) durch die Adressatinnen oder Adressaten kann ausreichend sein, damit das Verhalten als Delikt gilt. Die Umsetzung hat damit drastische Konsequenzen für das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeitenden und ihren Adressatinnen und Adressaten.

Die Regelungen der Ausschaffungsinitiative stellen sich nicht nur stark gegen die ethischen und theoretischen Grundlagen der Sozialen Arbeit, auch der Konflikt zwischen den Zielen der Sozialen Arbeit und dem öffentlichen Interesse wird zusätzlich verschärft.

Die Position von AvenirSocial

Die Ausschaffung von Personen stellt eine der schwersten Formen von Sanktionen im Sozialhilfebereich dar. AvenirSocial weist erneut auf seine Vorbehalte gegen eine im Grundsatz disziplinierende und kontrollierende Sozialhilfe hin (siehe dazu «Sanktionen in der Sozialhilfe: Die Position von AvenirSocial», März 2014).

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Aus SozialAktuell, Nr. 11 | November 2016
Text: Kriso Basel, Forum für kritische Soziale Arbeit

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