Administrativaufwand für Assistenzbeiträge zu hoch

Der Anfang 2012 eingeführte Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung ermöglicht es erwachsenen Behinderten sowie Eltern behinderter Kinder, Personen zu beschäftigen, die sie im Alltag unterstützen. Anspruch hat, wer selbständig wohnt und eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht. Doch wie die Schluss-Evaluation vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zeigt, dass fast keine Menschen mit Behinderungen die Institution verlassen können, denn der administrative Aufwand für den Assistenzbeitrag ist zu gross und die zeitliche Belastung der Angehörigen hoch. Insieme berichtet im Oktober 2017, dass schweizweit lediglich 107 Personen, die heute selbständig mit Assistenzbeitrag leben, vorher in einer Institution wohnten. Das Ziel, dass dank dem Assistenzbeitrag möglichste viele Menschen ausserhalb einer Institution selbständig wohnen können, ist somit noch immer nicht erreicht. Dies, obwohl der Assistenzbeitrag im Grunde geschätzt wird: Vier von fünf Befragten sind mit dem Assistenzbeitrag zufrieden.

Für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sind Assistenzbeiträge im Rahmen einer allfälligen Einkommens- und Vermögensverwaltung für ihre Klienten gleich in mehrfacher Hinsicht eine grosse und zeitaufwendige Herausforderung. Zum einen werden sie mit dem Abschluss eines Assistenzvertrages zum Arbeitgeber und sehen sich nun damit konfrontiert, zusätzlich Arbeitsverhältnis und Lohnzahlungen überwachen, eventuell auch eine Kündigung aussprechen. Zum anderen ist es für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände häufig sehr schwierig, eine geeignete Fachkraft zu finden, da unregelmässigen Arbeitszeiten – teilweise auch über das Wochenende und Feiertage – und ein Lohndeckel von 32.50 Franken pro geleistete Stunde die Arbeit für qualifizierte Assistenzpersonen oft unattraktiv machen.

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