Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen
Die KOKES-Statistik 2016 umfasst die Daten aus allen 26 Kantonen resp. von allen 146 KESB. Per Ende 2016 bestehen für insgesamt 132 372 Personen Schutzmassnahmen (42 767 Kinder und 89 605 Erwachsene). Gegenüber dem Vorjahr haben die Fallzahlen sowohl im Kindesschutz wie im Erwachsenenschutz zugenommen. Die Zunahme entspricht der langjährigen Entwicklung im alten Vormundschaftsrecht (zwischen 1996 – 2012 ist im Kindesschutz eine durchschnittliche jährliche Zunahme von 4% zu verzeichnen, im Erwachsenenschutz beträgt die durchschnittliche jährliche Zunahme 3%).
Ausgewählte Zahlen im Kindesschutz
Per 31.12.2016 bestand für 42'767 Kinder eine Schutzmassnahme (das sind rund 4,5% mehr als im Vorjahr). 77% der Fälle sind Beistandschaften zwecks Regelung von Besuchsrechtsstreitigkeiten oder Unterstützung der Eltern in Erziehungsfragen. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts macht rund 10% der Fälle aus. Damit haben gesamtschweizerisch betrachtet von 1000 Kindern durchschnittlich 28 Kinder eine Schutzmassnahme. Die Anzahl Fälle pro 1'000 Kinder variiert stark zwischen den Kantonen (zwischen 12 – 13 Kinder in den Kantonen UR und AI, und 36 – 43 Kinder in den Kantonen NE, SO und JU).
Ausgewählte Zahlen im Erwachsenenschutz
Per 31.12.2016 bestand für 89 605 Erwachsene eine Schutzmassnahme (das sind rund 3,5% mehr als im Vorjahr). 81% der Fälle sind massgeschneiderte Beistandschaften. Die umfassende Beistandschaft als einschneidenste Massnahme besteht bei rund 18% der Fälle. Im Vergleich zu den Vormundschaften im alten Massnahmensystem (Art. 369 – 372 aZGB), die noch rund 32% der Fälle ausmachten, ist das ein deutlicher Rückgang. Damit haben gesamtschweizerisch betrachtet von 1'000 Erwachsenen durchschnittlich 13 Personen eine Schutzmassnahme. Die Anzahl Fälle pro 1000 Erwachsene variiert stark zwischen den Kantonen (zwischen 8 – 10 Personen in den Kantonen ZG, NW, SZ und BL, und 18 – 21 Personen in den Kantonen FR, NE und JU).