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Die unbegründete Angst vor Haftpflichtfällen und Regress auf Beistandspersonen

Die Umfrage bei den KESB aus dem Jahre 2019 ergab, dass es bei privaten Beiständen bei 1,4% der Personen mit einer laufenden Massnahme, bei professionellen Beiständen bei 0,5% zu Haftungsfällen gekommen ist (Dreijahresdurchschnitt aus den Jahren 2016-2018). Regressnahmen auf die Beistandsperson im Rahmen von Strafverfahren sind keine bekannt.

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