Die Betreuungs-Richter in Deutschland beziehungsweise die Spruchkörper der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in der Schweiz haben die Aufgabe, die Betreuer bzw. die Beistände zu überwachen und kontrollieren. Sie haben oft nur wenig Zeit, sich dem einzelnen Fall zu widmen und zu prüfen, ob tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, in welchen Bereichen (Gesundheitssorge, Vermögenssorge etc.) eine Betreuung notwendig ist und wer – eventuell von der Familie oder aus dem Freundeskreis – die Betreuung übernehmen kann.

Quelle: 27.11.2012, Frontal 21